Arnsberg führt Meldepflicht für Volkstrauertags-Veranstaltungen ein
Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen in Arnsberg müssen ihre Pläne nun vor dem Volkstrauertag anmelden. Die Stadt hat eine neue Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Gedenkveranstaltungen am 16. November offiziell erfasst werden. Bei Nichteinhaltung könnten für die Verantwortlichen Komplikationen entstehen.
Die Vorschrift gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen am Volkstrauertag. Veranstalter müssen ihre Angaben bis zum 9. November einreichen, darunter ihren Namen, das Datum, den Ort, die Uhrzeit und den Zweck der Veranstaltung. Betroffen sind sämtliche Gedenkaktionen – unabhängig von Umfang oder Größe.
Die Anmeldung kann formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite erfolgen. Alternativ können sich Veranstalter an die Kreispolizeibehörde Hochsauerland wenden. Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt koordiniert das Verfahren und bestätigt den Eingang jeder Meldung.
Stichtag für die Anmeldung ist der 9. November. Veranstaltungen ohne ordnungsgemäße Anzeige könnten Verzögerungen oder Einschränkungen drohen. Die Behörden haben die Veranstalter aufgefordert, ihre Daten möglichst zeitnah einzureichen, um letzte-minute-Probleme zu vermeiden.






