Baum- und Strauchschnitt ab März verboten: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen
Eitel TruppBaum- und Strauchschnitt ab März verboten: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen
Ab dem 1. März tritt bundesweit ein Verbot für das Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Kraft. Die Regelung gilt bis zum 30. September und soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen. Anwohner müssen sich an die Vorschriften halten, andernfalls drohen Bußgelder bei Verstößen.
Das Bundesnaturschutzgesetz setzt in der Schutzperiode strenge Grenzen für die Pflege von Bäumen und Sträuchern. Betroffen sind Hecken, lebende Zäune, Büsche und andere verholzende Pflanzen – sowohl in natürlichen Gebieten als auch in Privatgärten. Selbst leichter Rückschnitt wird abgeraten, es sei denn, er ist unbedingt notwendig.
Ausnahmen sind selten, doch behördlich angeordnete Arbeiten oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse können mit Genehmigung erlaubt werden. Vorsichtiges Formieren und notwendige Pflegeeingriffe sind gestattet, müssen aber auf das Mindestmaß beschränkt bleiben. Bevor Anwohner zur Schere greifen, sollten sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen, um geschützte Arten nicht zu stören.
Auch außerhalb der geschützten Zeit kann das Fällen alter Bäume oder stärkerer Rückschnitt eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.
Der Stichtag für den Frühlingsrückschnitt war in diesem Jahr der 28. Februar. Wer nun Bäume oder Sträucher bearbeiten möchte, muss bis zum 1. Oktober warten. Die Einschränkungen helfen, Brut- und Ruheplätze für Wildtiere in den kritischen Monaten ungestört zu lassen.






