Energieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren und weniger Bürokratie
Rotraut DöringEnergieeffizienzgesetz reformiert: Mehr Zeit für Rechenzentren und weniger Bürokratie
Die deutsche Bundesregierung hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen lockern einige Vorgaben für Unternehmen und Behörden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Das ursprüngliche Gesetz sah Energieeinsparungen und die Reduzierung von Verschwendung in öffentlichen und privaten Sektoren vor. Besonders im Fokus standen Betreiber von Rechenzentren, da diese durch ihren hohen Stromverbrauch und die entstehende Abwärme eine zentrale Rolle spielen. Ursprünglich sollten sie Abwärme nutzen und ihren Strombedarf bis 2028 durch erneuerbare Energien ausgleichen.
Nach den neuen Regeln haben Rechenzentrumsbetreiber nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs mit Ökostrom wurde auf 2030 verschoben. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz.
Auch die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen wurde eingeschränkt. Sie gilt nun nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Änderungen mit einer Entlastung von administrativem Aufwand und der Förderung von Wirtschaftswachstum.
Die Reaktionen auf die Reformen fallen gemischt aus. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete sie als „deutliche Entlastung“. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte die Abwägung der Regierung zwischen Klimazielen und wirtschaftlicher Prioritätensetzung. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten.
