EU führt Namensprüfung bei Überweisungen ein – mehr Schutz vor Betrug?
Eitel TruppEU führt Namensprüfung bei Überweisungen ein – mehr Schutz vor Betrug?
Neue EU-Regelung soll Banküberweisungen für Kunden sicherer machen
Ab dem 9. Oktober müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit den Kontodaten übereinstimmt. Die Maßnahme zielt darauf ab, Betrugsfälle zu reduzieren, bei denen Kriminelle Verbraucher oft dazu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Die als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung verpflichtet Banken und Bausparkassen, vor der Abwicklung von Überweisungen die Namen mit den IBANs abzugleichen. Stimmen die Angaben nicht exakt überein, muss die Bank eine Warnung ausgeben. Kunden, die diese Meldung ignorieren und die Zahlung dennoch durchführen, haften persönlich für etwaige Verluste.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Tricks, um Zahlungen auf ihre eigenen Konten umzuleiten. Nach dem neuen System übernehmen Banken nur dann die Haftung für Verluste, wenn Name und Kontodetails vollständig übereinstimmen und der Kunde alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ruft Verbraucher dazu auf, weiterhin vorsichtig mit sensiblen Bankdaten umzugehen. Trotz der neuen Kontrollen haben Opfer oft Schwierigkeiten, gestohlenes Geld zurückzuerhalten – bedingt durch rechtliche Lücken im EU-Verbraucherschutz. Banken erstatten Betrugsverluste nur, wenn Kunden nachweisen können, dass sie sorgfältig gehandelt haben und keine Schuld trifft.
Das VoP-System schafft zwar eine zusätzliche Sicherheitsebene, doch Kunden müssen weiterhin wachsam bleiben. Banken werden verdächtige Überweisungen blockieren, es sei denn, sie können bestätigen, dass die Abweichung berechtigt ist. Ohne exakte Namensübereinstimmung verbleibt das Risiko eines Geldverlusts beim Kontoinhaber.






