Festnahme in Hagen: Obdachloser muss 75 Tage Haft wegen Leistungsbetrugs antreten
Mirja VollbrechtFestnahme in Hagen: Obdachloser muss 75 Tage Haft wegen Leistungsbetrugs antreten
Bundespolizisten nahmen am Montagabend, dem 7. April, einen 25-jährigen Mazedonier in Hagen fest. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines bestehenden Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hagen. Seine Identität wurde vor Ort mithilfe eines Fingerabdruckscans überprüft.
Der Mann wurde zunächst zur Dienststelle der Bundespolizei am Hagener Hauptbahnhof gebracht, um die Formalitäten zu erledigen. Die Beamten bestätigten seine Personalien sowie den aktiven Haftbefehl, der im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung stand.
Im Juni 2024 hatte das Amtsgericht Hagen den Mann in drei getrennten Fällen des Leistungsbetrugs für schuldig befunden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1.125 Euro, berechnet als 75 Tagessätze zu je 15 Euro. Bis zu seiner Festnahme hatte er weder die Strafe beglichen noch die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten.
Da der Mann obdachlos war und die Strafe nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Dort trat er die vom Gericht verhängte 75-tägige Haftstrafe an. Der Mann befindet sich nun in Haft, um seine Strafe abzusitzen. Seine Zahlungsunfähigkeit führte direkt zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Festnahme und Überstellung erfolgten gemäß den gesetzlichen Standards bei nicht beglichenen Geldstrafen.
