Gericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milchprodukte vereinbaren
Abdul FechnerGericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milchprodukte vereinbaren
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegen Edeka aufgehoben. Mit dem Urteil darf die Supermarktkette nun verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte mit Arla Foods aushandeln. Die Entscheidung stellt einen Rückschlag für die BLE bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes dar.
Im Oktober 2024 hatte die BLE Edeka untersagt, mit Arla Foods Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren. Das Gericht erklärte die Verfügung der BLE für rechtswidrig und begründete dies damit, dass solche Fristen keine unlauteren Handelspraktiken nach dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) darstellen. Zudem hatte die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet und den tatsächlichen Umsatz des Händlers überbewertet.
Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine der fünf Entscheidungen der BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes kippt. Gegen das aktuelle Urteil kann die BLE zwar keine Berufung einlegen, jedoch bleibt ihr die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und kritisierte, die BLE überschreite bei ihren Vollzugsmaßnahmen wiederholt ihre gesetzlichen Befugnisse.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth forderte die BLE zu mehr Zurückhaltung auf. Er argumentierte, das AgrarOLkG gehe bereits über die EU-Vorgaben hinaus. Der HDE wies zudem darauf hin, dass solche Wettbewerbsbeschränkungen letztlich zu Lasten der Verbraucher gingen.
Mit dem Urteil darf Edeka die verlängerten Zahlungsfristen für Milchprodukte nun umsetzen. Die BLE sieht sich zunehmend mit Kritik an ihrer Vollzugspraxis konfrontiert. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit größerer Sorgfalt und rechtlicher Vorsicht in künftigen Fällen.






