30 June 2026, 04:23

Gericht zwingt Apothekerkammer Nordrhein zur Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen

Rechtsverfahren gegen Mitglieder: 'Verteidigung der Haushaltsautonomie'

Gericht zwingt Apothekerkammer Nordrhein zur Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Die Kammer muss nun ihre Rücklagen abbauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückerstatten. Dieses Urteil folgt auf rechtliche Auseinandersetzungen über die Beitragsbemessung der vergangenen Jahre.

Ursprünglich hatten vier Klagen von Mitgliedern die Beitragserhebungen für die Jahre 2021 bis 2024 angefochten. Diese Rechtsstreitigkeiten entstanden, nachdem die Kammer im November 2020 die Obergrenze für die Beiträge aufgehoben hatte. Gegen das aktuelle Urteil hat die Kammer bereits Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt.

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Um die rechtlichen Konflikte zu entschärfen, plant die Kammer eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Haushalts vorzulegen. Mit diesem Schritt soll die Position der Kläger geschwächt werden, indem Transparenz demonstriert wird. Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther verteidigte die Kammer und betonte ihr Recht auf haushaltsrechtliche und satzungsmäßige Autonomie.

Er kritisierte zudem die Klage und wies darauf hin, dass andere öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Defiziten kämpften, während die Kammer für ihre solide Finanzlage ins Visier genommen werde. Darüber hinaus wurden bereits 90 Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht – weitere werden im Laufe des Jahres erwartet. Kobes warnte, dass eine Bestätigung dieses Präzedenzfalls die Autonomie aller Kammern untergraben könnte.

Die Kammer baut ihre Rücklagen schrittweise gemäß der gerichtlichen Vorgabe ab und muss zudem einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Mitglieder zurückzahlen. Das Ergebnis der Berufung und der laufenden Verfahren wird über die künftige finanzielle und operative Unabhängigkeit der Kammer entscheiden.

Quelle