Grundsteuerbescheide 2026 in Essen: Vorläufige Werte und mögliche Nachbesserungen ab Februar
Mirja VollbrechtGrundsteuerbescheide 2026 in Essen: Vorläufige Werte und mögliche Nachbesserungen ab Februar
Grundsteuerbescheide für 2026 in Essen: Versand beginnt im Februar – vorläufige Werte und mögliche Nachbesserungen
Ab Anfang Februar 2026 werden die ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 in Essen verschickt. Der Prozess folgt einem aktuellen Gerichtsurteil zu differenzierten Hebesätzen, doch die endgültigen Beträge stehen noch nicht fest. Bürgerinnen und Bürger müssen mit Verzögerungen und möglichen Anpassungen im Laufe des Jahres rechnen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 4. Dezember 2025 eine Entscheidung zu den Grundsteuer-Messbeträgen gefällt, die auch Auswirkungen auf Essen hat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Am 3. Februar 2026 wird die Stadt die erste Charge der vorläufigen Grundsteuerbescheide 2026 versenden. Bereits am 4. Februar folgt ein erster berichtigter Bescheid, weitere Änderungen sind möglich, sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist.
Anpassungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, könnten in den ersten Bescheiden noch nicht berücksichtigt sein. Die endgültige Festsetzung – die gegebenenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt – wird separat zugestellt. Gebührenbescheide, die nicht die Grundsteuer betreffen, werden wie geplant im Februar verschickt.
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es ab dem 3. Februar im ServiceCenter der Stadt zu eingeschränkter Erreichbarkeit kommen.
Die Grundsteuer 2026 wird erst feststehen, wenn die rechtlichen Folgen des Urteils vollständig geklärt sind. Die Berechnung anderer Abgaben bleibt von der Verzögerung unberührt. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten ihre Post auf Aktualisierungen und mögliche rückwirkende Korrekturen im Auge behalten.






