Mini-Bagger auf der A2: Fahrer muss wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Mirja VollbrechtMini-Bagger auf der A2: Fahrer muss wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Zollbeamte hielten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Fahrer an, nachdem sie auf einem Anhänger mit polnischem Kennzeichen einen Mini-Bagger entdeckt hatten. Der 42-Jährige behauptete, er habe die Maschine im Vereinigten Königreich gekauft und wolle sie für ein privates Bauprojekt nach Polen bringen. Nun muss er sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einem Strafverfahren stellen.
Der Fahrer konnte die erforderlichen Zollpapiere für den Bagger nicht vorlegen. Er besaß lediglich eine Rechnung, die einen Kaufpreis von etwa 15.000 Euro auswies. Nach EU-Regeln dürfen Waren aus Drittländern nur bis zu bestimmten Freigrenzen zollfrei eingeführt werden: 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg anreisen, und 175 Euro für unter 15-Jährige. Bei höheren Werten müssen Einfuhrabgaben entrichtet werden.
Der Mann gab zu, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 2.870 Euro umgehen zu wollen. Nach der Berechnung der fälligen Abgaben durch die Beamten beglich er den Betrag sofort. Anschließend durfte er seine Fahrt fortsetzen.
EU-Vorschriften verlangen von Reisenden, die aus Nicht-Mitgliedstaaten einreisen, die mündliche Deklaration aller mitgeführten Waren beim Zoll. Anhand dieser Angaben prüfen die Beamten, ob Abgaben anfallen.
Der Fahrer beglich die ausstehenden Gebühren und wurde zur Weiterfahrt freigegeben. Gegen ihn wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Fall unterstreicht, wie wichtig korrekte Zollangaben beim Verbringen von Waren in die EU sind.






