Neues Amtsblatt Lünen: Diese Straßen und Regelungen ändern sich jetzt
Eitel TruppNeues Amtsblatt Lünen: Diese Straßen und Regelungen ändern sich jetzt
Die Stadt Lünen hat ein neues Amtsblatt veröffentlicht, das mehrere verwaltungstechnische Aktualisierungen bekannt gibt. Die Ausgabe Nr. 14/2026 erschien am Dienstag, dem 31. März 2026, und enthält mehrere Allgemeinverfügungen, die lokale Straßen und öffentliche Einrichtungen betreffen.
Das aktuelle Amtsblatt führt vier allgemeine Verwaltungsverfügungen auf. Eine betrifft die Oststraße, eine Sackgasse im Katasterbereich Altlünen (Flur 10, Flurstück 2184). Eine weitere gilt für die Straße Am Christinentor (Kataster: Lünen, Flur 10, Flurstücke 1750 und 1752). Zwei weitere Verfügungen beziehen sich auf den Alten Kirchweg, dessen betroffene Grundstücke sich auf die Flurkarten 15 und 16 in Altlünen verteilen.
Die Anordnungen stützen sich auf § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen und betreffen Verkehrsflächen, ohne jedoch konkrete Änderungen für Fußgänger, Radfahrer oder Anwohner vorzusehen. Zudem kündigt das Amtsblatt die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen an.
Das Amtsblatt liegt kostenlos am Infopoint im Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1) aus. Eine digitale Version ist über die offizielle Website der Stadt abrufbar.
Die neuen Regelungen traten mit der Veröffentlichung in Kraft. Bisher wurden keine unmittelbaren Einschränkungen für die Straßennutzung in Altlünen oder Lünen gemeldet. Bürgerinnen und Bürger können die vollständigen Details entweder vor Ort im Rathaus oder online einsehen.






