NRW führt strenge Öko-Regeln für Freiflächen-Solaranlagen ein – was sich für Projektierer ändert
Eitel TruppNRW führt strenge Öko-Regeln für Freiflächen-Solaranlagen ein – was sich für Projektierer ändert
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Leitfaden zur ökologischen Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgelegt. Darin werden standardisierte Regeln für die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Bundesland eingeführt. Ziel ist es, eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen, mit der Projektentwickler Umweltschäden durch solche Vorhaben kompensieren müssen.
Der Leitfaden legt erstmals verbindliche Kriterien fest. Er umfasst ein Punktesystem von null bis fünf, mit dem der ökologische Wert verschiedener Teilflächen einer Solaranlage klassifiziert wird. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die niedrigste Bewertung von null Punkten und erfordern einen vollständigen Ausgleich ihrer Umweltbelastung.
Flächen direkt unter den Solarmodulen werden in der Regel mit einem Punkt bewertet und damit ökologisch mit Schotterwegen gleichgesetzt. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege, erhalten ebenfalls einen Punkt. Die Bewertung der Zwischenräume zwischen den Modulreihen variiert je nach angestrebtem Biotoptyp und kann zu Abzügen von bis zu einem vollen Punkt führen.
Um naturnahe Gestaltungsansätze zu fördern, empfiehlt die Behörde konkrete Maßnahmen: Dazu gehören Reihenabstände von mindestens fünf Metern, Modultische mit einer lichten Höhe von mindestens 0,8 Metern sowie eine fundamentfreie Bauweise. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Störungen lokaler Ökosysteme zu minimieren.
Nordrhein-Westfalen plant einen deutlichen Ausbau seiner Photovoltaik-Kapazitäten. Die aktuelle Leistung liegt bei 13,21 Gigawatt, die Ziele sehen 21 bis 27 Gigawatt bis 2030 und 50 Gigawatt bis 2040 vor. Allerdings hat der Landesverband Erneuerbare Energien NRW Bedenken geäußert. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage der Bewertung und kritisiert, dass die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen zu niedrig ausfalle.
Der neue Leitfaden bietet Entwicklern und Behörden einen Rahmen, um die ökologischen Auswirkungen von Solarparks zu bewerten und zu mindern. Seine Einführung markiert einen Schritt hin zu einheitlichen Standards im Land. Die Debatte über die wissenschaftliche Fundiertheit und das Punktesystem wird voraussichtlich anhalten, während die Region ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien weiterverfolgt.






