NRW will Bundeswasserrecht für schwimmende Solaranlagen reformieren – doch Berlin blockt noch
Rotraut DöringNRW will Bundeswasserrecht für schwimmende Solaranlagen reformieren – doch Berlin blockt noch
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um schwimmende Solarprojekte voranzutreiben
Das Land betreibt derzeit sechs Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich. Behördenvertreter kritisieren, dass die geltenden Vorschriften zu restriktiv seien und die Entwicklung hemmen.
Der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen hatte im Januar dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge unterbreitet, die eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes vorsehen. Der Verband sieht in den bestehenden Regelungen erhebliche Hürden für schwimmende Photovoltaik-Projekte.
Aktuell dürfen Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken, zudem ist ein 40-Meter-Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Die Landesinitiative argumentiert, dass diese pauschalen Beschränkungen nicht immer ökologisch sinnvoll seien und das Ausbaupotenzial unnötig einschränkten.
Die Vorschläge sehen vor, die Abdeckungsgrenzen zu lockern und flexible Ausnahmen für bestimmte Gewässerbedingungen einzuführen. Minister Krischer zeigte sich unterstützend und verwies auf Chancen für großflächige schwimmende PV-Projekte etwa am Niederrhein. Gleichzeitig stieg der Marktpreis für Solarstrom und erreichte im Oktober 2025 fast sieben Cent pro Kilowattstunde.
Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen anpassungsfähiger zu gestalten, um den Ausbau schwimmender Solaranlagen auf geeigneten Gewässern zu erleichtern. Die geplanten Änderungen könnten weiteres Potenzial für erneuerbare Energien in der Region erschließen.
