Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt straffrei?
Rotraut DöringRadfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt straffrei?
Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt
Bei einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule ist in Nachrodt-Wiblingwerde ein Radfahrer mit nahezu doppelter erlaubter Geschwindigkeit gemessen worden. Obwohl Fahrräder in Deutschland normalerweise von Tempolimits ausgenommen sind, wirft der Vorfall Fragen zur Verkehrssicherheit und zur Zuverlässigkeit der Messungen auf.
Die Kontrolle fand in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads statt – Bereiche, in denen Geschwindigkeitsverstöße besonders streng geahndet werden. Der Radfahrer erreichte 59 km/h in einer 30er-Zone und gehörte damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Aktion erfasst wurden. Grundsätzlich gelten für rein muskelbetriebene Fahrräder in Deutschland keine gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sodass für überhöhte Fahrradgeschwindigkeiten normalerweise keine Bußgelder verhängt werden.
Dennoch können Behörden bei konkreter Gefährdung Verwarnungen oder Strafen zwischen 15 und 35 Euro aussprechen. In extremen Fällen könnte sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Der Vorfall reiht sich in andere kurieuse Blitzer-Fälle ein, etwa den eines Porsche-Fahrers in Berlin, der fälschlicherweise ein Knöllchen mit dem Foto eines Škoda erhielt. Ein weiterer Fall betraf eine Frau in Bayern/Thüringen, deren Raserei-Vorwurf fallen gelassen wurde, nachdem bewiesen wurde, dass sie zum Zeitpunkt der Messung nicht am Steuer saß.
Solche Pannen sorgen derzeit für Schlagzeilen, insbesondere seit vermehrt über gefälschte Tempolimit-Schilder und fehlerhafte Bußgeldbescheide berichtet wird. Der Fall des Radfahrers zeigt, wie komplex Geschwindigkeitskontrollen sein können – besonders in Schulzonen. Zwar gibt es keine standardisierten Strafen für zu schnelles Radfahren, doch können die Behörden bei nachgewiesener Gefahr dennoch eingreifen. Gleichzeitig unterstreicht der Vorfall die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit automatisierter Geschwindigkeitsmessungen in ganz Deutschland.






