Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück
Abdul FechnerStadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen die mathematische Methode zur Berechnung der Mandatsverteilung. Die Entscheidung fällt im Rahmen des offiziellen Prüfverfahrens nach der Wahl.
Die Einsprüche waren von den Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anfechten. Die drei Einsprüche behaupteten Fehler in der Sitzverteilungsformel. Die Verwaltung erklärte sie jedoch für unzulässig, da die Argumente auf falschen rechtlichen Grundlagen beruhten.
Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss solche Beschwerden, bevor sie weitergeleitet werden. In diesem Fall waren die von den Einsprechenden angeführten Satzungen auf die Situation nicht anwendbar. Als nächster Schritt wird der neu gebildete Rat die Einsprüche in seiner konstituierenden Sitzung prüfen.
Diese Sitzung leitet die offizielle Bewertung ein. Nach der Prüfung entscheidet der Rat, ob er die Einsprüche annimmt oder zurückweist. Die Beschwerden gehen nun an den Rat zur endgültigen Entscheidung. Das Prüfverfahren folgt dem Standardablauf bei Wahlstreitigkeiten in der Region. Ein Beschluss wird erwartet, sobald sich der neue Rat konstituiert hat.






