Standesbeamte im Kreis aktualisieren Wissen zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Abdul FechnerStandesbeamte im Kreis aktualisieren Wissen zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Über 60 Standesbeamte aus dem gesamten Kreis trafen sich am 9. Oktober 2025 in Ibbenbüren zu ihrer jährlichen Herbstfortbildung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle Änderungen im Namensrecht sowie das neue Selbstbestimmungsgesetz – beides zentrale Themen in ihrem Berufsalltag.
Die Schulung fand im örtlichen Feuerwehr- und Rettungszentrum statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgerbüros und selbst Standesbeamter, eröffneten die Fortbildung mit einer Begrüßungsrede.
Als Referenten führten Stephanie Max und Rolf Becker, Experten des Landesverbandes der Standesbeamten Westfalen-Lippe, durch das Programm. Sie beleuchteten aktuelle Rechtsfragen, erläuterten neue Regelungen und diskutierten praktische Herausforderungen bei der Anwendung der überarbeiteten Vorschriften.
Das Namensrecht, das die Wahl des Familiennamens nach der Heirat regelt, wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Die Änderungen zielen darauf ab, Einzelpersonen mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Nachnamens zu geben.
Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten aktualisiertes Wissen zu den rechtlichen Anpassungen, die ihre Arbeit betreffen. Mit klaren Handlungsanweisungen zum Selbstbestimmungsgesetz und zum Namensrecht sind sie nun besser gerüstet, um ihre täglichen Verwaltungsaufgaben zu bewältigen. Zudem stärkte die Veranstaltung die Zusammenarbeit der Standesbeamten im gesamten Kreisgebiet.






