Stichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl und Wahlvorbereitungen laufen
Abdul FechnerStichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl und Wahlvorbereitungen laufen
Stichwahl für den Posten des Kreiskommissars in Düren am 28. September 2025
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch, sofern sie diese zuvor beantragt hatten. Wer noch keinen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, muss dies bis zum 26. September um 15:00 Uhr nachholen.
Die Beantragung der Briefwahl ist per QR-Code, online oder schriftlich möglich. Antragsteller müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die Adresse angeben, an die die Unterlagen gesendet werden sollen. Familien oder Ehepaare, die gemeinsam beantragen, müssen die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen einreichen.
Die Wahlbenachrichtigungen vom 14. September behalten für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Sollten die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang der folgenden Woche eingehen, können Ersatzdokumente bis 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden.
Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Wahllokale bleiben dieselben wie am 14. September. Weitere Informationen zu Brief- und Präsenzwahl finden sich auf der offiziellen Website der Stadt unter www.ourwebsite/verwaltung-politik/politik/wahlen/kommunalwahlen. Das Wahlamt steht zudem für Rückfragen zur Verfügung.
Frist für Briefwahlanträge: 26. September, 15:00 Uhr. Wähler sollten prüfen, ob ihre Unterlagen rechtzeitig eintreffen, oder gegebenenfalls Ersatz anfordern. Die Stichwahl entscheidet über den nächsten Kreiskommissar in Düren.






