Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme
Mirja VollbrechtTaylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme
Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Stimme und ihr Image vor unberechtigter Nutzung durch KI zu schützen. Am 24. April 2023 reichte ihr Unternehmen drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Dieser Schritt unterstreicht die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche hinsichtlich des Missbrauchs von Künstlicher Intelligenz, die das Erscheinungsbild von Künstlern nachahmt.
Zu den Anmeldungen gehören zwei Klangmarken für Swifts Stimme. Eine schützt den Satz "Hey, hier ist Taylor Swift", die andere die Phrase "Hey, ich bin's, Taylor". Mit diesen Anträgen sollen rechtliche Schutzmechanismen gegen KI-generierte Inhalte geschaffen werden, die ihre Stimme ohne Erlaubnis imitieren.
Eine dritte Anmeldung betrifft ein bestimmtes Bild von Swift. Es zeigt sie mit einer pinkfarbenen Gitarre in einem mehrfarbigen, schillernden Ganzkörperanzug. Die von ihrem Unternehmen TAS Rights Management eingereichten Anträge wurden erstmals vom Markenrechtsexperten Josh Gerben identifiziert.
Swifts Vorgehen erprobt neue rechtliche Ansätze im Zeitalter der KI. Traditionell decken Markenrechte nicht das allgemeine Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person ab. Doch diese Anmeldungen könnten zusätzliche juristische Mittel bieten, um gegen unberechtigte KI-Inhalte vorzugehen. Ihr Image wurde bereits in KI-generierten Fälschungen missbraucht, darunter Deepfake-Pornografie und Meta-KI-Chatbots.
Die Strategie könnte es Swift ermöglichen, Löschanträge gegen KI-Plattformen zu stellen – ähnlich wie bei Urheberrechtsverletzungen. Obwohl diese Methode noch nicht vor Gericht getestet wurde, könnte sie einen Weg bieten, ihre Namens-, Bild- und Stimmrechte im digitalen Zeitalter zu verteidigen.
Die Markenanmeldungen spiegeln die allgemeinen Sorgen von Künstlern wider, dass KI ihre Werke ausbeutet. Sollte Swifts rechtliche Strategie erfolgreich sein, könnte sie einen Präzedenzfall für den Schutz kreativer Berufsgruppen vor unberechtigten KI-generierten Inhalten schaffen. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie sich das Markenrecht an neue Technologien anpasst.






