20.000 Cannabissamen nach monatelanger Zollprüfung freigegeben
Eine Sendung mit 20.000 Cannabissamen im Wert von zehntausenden Euro ist nach zweimonatigen Ermittlungen an ihren Besitzer zurückgegeben worden. Die Samen waren Anfang August 2025 von Zollbeamten in der Nähe der niederländischen Grenze zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Behörden, dass sie legal nach Deutschland eingeführt werden durften.
Ausgelöst wurde der Vorfall, als Zollbeamte in Krefeld die Lieferung bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen stoppten. Obwohl Cannabissamen in Deutschland als legales Pflanzgut gelten, behielten die Behörden sie vorerst zur weiteren Prüfung ein.
Es folgten Ermittlungen des Zolls und der Staatsanwaltschaft. Nach der Überprüfung des rechtlichen Status der Samen genehmigten die Beamten deren Rückgabe. Am 22. Oktober 2025 wurden die 20.000 Samen schließlich an das niederländische Unternehmen zurückgegeben, dem sie gehörten. Das Unternehmen ist auf den internationalen Handel mit Cannabissamen spezialisiert.
Der Fall wurde ohne Anklage gegen das Unternehmen abgeschlossen. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, wurden freigegeben, nachdem die Behörden ihre Übereinstimmung mit den deutschen Einfuhrbestimmungen bestätigt hatten. Der Eigentümer konnte sie ohne weitere Verzögerung beim Zoll abholen.






