Apothekenreform: Wer haftet künftig für ungerechtfertigte Bußgelder?
Ein neuer Entwurf für eine Apothekenreform sieht eine geteilte Haftung für ungerechtfertigte Bußgelder zwischen Krankenkassen und Apothekern vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat zudem „mutige Schritte“ angekündigt, um einen einheitlichen Abgabepreis wiederherzustellen – konkrete Details fehlen jedoch noch. Die Ankündigung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem die juristischen Auseinandersetzungen um Rezeptboni und Preisgestaltung weiter anhalten.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) kämpft seit über einem Jahrzehnt gegen die Rezeptboni von DocMorris. In den letzten Jahren ging sie zudem gegen Preisdumper und Rezeptvermittler vor – sowohl im Inland als auch im Ausland. Allerdings wurden einstweilige Verfügungen gegen DocMorris nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aufgehoben, wodurch der AKNR nun potenziell Millionen an Schadensersatz drohen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) prüft den Fall derzeit neu, der Ausgang bleibt ungewiss. Während der mündlichen Verhandlung hinterfragte der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Rechtsauffassung des OLG. Unterdessen hat die zögerliche Haltung der Politik neue Schlupflöcher im Gesundheitssystem entstehen lassen. Unternehmen wie DocMorris können daher weiterhin unbehelligt agieren.
Die geplante Reform zielt darauf ab, die Verantwortung für Strafzahlungen gerechter zu verteilen. Ministerin Warkens Vorhaben, die Abgabepreise zu stabilisieren, bleibt zwar vage, deutet aber auf einen Kurswechsel hin. Solange rechtliche und regulatorische Lücken bestehen, werden Firmen, die diese ausnutzen, kaum mit Konsequenzen rechnen müssen.
