Gescheiterte Abschiebung in Paderborn führt zu neuen Meldepflichten für Behörden
Mirja VollbrechtGescheiterte Abschiebung in Paderborn führt zu neuen Meldepflichten für Behörden
Ein gescheiterter Abschiebeversuch in Paderborn im vergangenen Jahr hat zu neuen Meldepflichten für Außendienstmitarbeiter geführt. Betroffen war Issa al H., der später mit dem Anschlag in Solingen in Verbindung gebracht wurde. Die Behörden verlangen nun detaillierte Berichte darüber, wie es zu solchen Pannen kommt.
Am 5. Juni 2023 trafen fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizisten in einer Paderborner Unterkunft ein, um Issa al H. nach Bulgarien abzuschieben. Das Team durchsuchte etwa 30 Minuten lang Duschen, Toiletten und Gemeinschaftsbereiche – doch von al H. fehlte jede Spur. Die Beamten kontrollierten nicht die Zimmer anderer Bewohner, da die Ausländerbehörde Bielefeld solche Durchsuchungen wegen begrenzter Personalkapazitäten vermeidet.
Als die Aktion beendet war, hatte der Abschiebeflug bereits ohne al H. stattgefunden. Bewohner berichteten später, sie hätten die Fahrzeuge der Beamten vor dem Gebäude gesehen, was deren Anwesenheit offenkundig machte. Überraschenderweise kehrte al H. noch am selben Mittag in die Einrichtung zurück.
Seit dem Vorfall müssen Außendienstkräfte nun schriftliche Berichte verfassen, in denen sie darlegen, wie gescheiterte Operationen ablaufen. Nach diesem missglückten Versuch gab es keine weiteren Anläufe, al H. abzuschieben.
Der Fall offenbart Schwachstellen in den Abschiebeverfahren, insbesondere bei Zimmerdurchsuchungen und der Geheimhaltung von Einsätzen. Die neuen Meldepflichten sollen künftig ähnliche Pannen verhindern. Ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, haben die Behörden nicht mitgeteilt.






