Kölner Volksbühne im Rechtsstreit: Gericht ordnet Neuprüfung des Lärmkonflikts an
Rotraut DöringNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Kölner Volksbühne im Rechtsstreit: Gericht ordnet Neuprüfung des Lärmkonflikts an
Ein langjähriger Streit zwischen der Kölner Volksbühne und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, der sich um Lärmbeschwerden und Baugenehmigungen dreht, wurde nun an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine gründlichere Prüfung der Sachverhalte gefordert hatte.
Der Konflikt begann, als eine Baugenehmigung erteilt wurde, um einen Teil einer ehemaligen Druckerei neben der Volksbühne in eine Wohnung umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne legte Widerspruch ein und berief sich darauf, dass der Spielbetrieb des Theaters durch bestehende Rechte geschützt sei. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und hob die Genehmigung auf, da der Lärmpegel bei Aufführungen die zulässigen Richtwerte überschritt.
Das Bundesverwaltungsgericht griff später ein und entschied, dass die vorherige Entscheidung zu stark auf die Lärmbelastung fokussiert gewesen sei. Es ordnete eine neue Verhandlung an und betonte, dass alle relevanten Aspekte – nicht nur der Lärm – umfassend geprüft werden müssten. Die Volksbühne, die 2019 im ehemaligen Millowitsch-Theater eröffnet wurde, hat seitdem das lokale Kulturleben belebt und die Besucherfrequenz in der Gegend erhöht. Zwar gab es kleinere Verbesserungen wie bessere Fußgängerwege und Grünflächen, eine spürbare Gentrifizierung oder Verdrängung von Anwohnern blieb jedoch aus.
Der Fall wird nun in Münster erneut verhandelt. Das Gericht muss eine breitere Beweislage berücksichtigen, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Bis dahin bleibt ungewiss, wie es mit dem Wohnungsumbau – und dem Spielbetrieb des Theaters – weitergeht.






