SV Moers-Vinn 1903 feiert den Frühling mit Tradition und Gemeinschaft
Eitel TruppSV Moers-Vinn 1903 feiert den Frühling mit Tradition und Gemeinschaft
SV Moers-Vinn 1903 kündigt Frühlingsveranstaltungen für 2023 an
Der Verein SV Moers-Vinn 1903 hat eine Reihe von Frühlingsveranstaltungen für das Jahr 2023 angekündigt. Den Auftakt bildet am 1. Mai das traditionelle Schützenfest mit Königsschießen, gefolgt von einer Vatertagsfeier und einem Schützen- und Volksfest später im Monat. Alle Aktivitäten finden auf dem Vereinsgelände in der Vinner Straße 63 in Moers oder in der näheren Umgebung statt.
Das erste Event, das Königsschießen, ist für den 1. Mai auf dem Vereinsgelände geplant. Dabei zielen die Teilnehmer mit Kleinkalibergewehren auf einen hölzernen Adler und müssen bestimmte Zonen treffen: den Kopf, das Zepter, den Reichsapfel und die Flügel. Eine Anmeldung ist vor Ort gegen eine geringe Gebühr möglich, Gäste sind herzlich willkommen.
Am 15. Mai veranstaltet der Verein erstmals eine Vatertagsfeier mit Bier, Grillgut und Livemusik – ein entspanntes Treffen für Familien und Freunde.
Den Abschluss der Mai-Feierlichkeiten bildet am 30. Mai das Schützen- und Volksfest. Der Tag beginnt um 15 Uhr mit einem Umzug durch die Nachbarschaft, wobei die genaue Route noch der behördlichen Genehmigung unterliegt. Nach dem Zug wird dieser in einen feierlichen Marsch übergehen, bevor die Festgäste das Geländes betreten. Die Vereinskanoniere werden anschließend mit der historischen Kanone des Vereins Ehrensaluts abfeuern.
Alle Veranstaltungen finden am oder in der Nähe des Vereinsgeländes in der Vinner Straße 63, 47441 Moers statt.
Die drei Events verbinden Tradition, Wettbewerb und Gemeinschaftsgeist: Beim Königsschießen steht eine geschicktheitsbasierte Herausforderung im Mittelpunkt, die Vatertagsfeier bietet ein lockeres gesellschaftliches Beisammensein, und das Schützen- und Volksfest rundet den Monat mit Umzug, Kanonensaluts und feierlichem Marsch ab. Weitere Details zur Umzugsroute werden bekannt gegeben, sobald die örtlichen Behörden ihre Zustimmung erteilt haben.






