EuGH-Urteil: Airline muss Passagiere nach Flugverspätung in Düsseldorf entschädigen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airline muss Passagiere nach Flugverspätung in Düsseldorf entschädigen
Bulgarische Fluggesellschaft muss Passagiere nach Verspätung entschädigen
Eine bulgarische Fluggesellschaft muss Passagieren nun Entschädigungen zahlen, nachdem ein Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist. Die Verzögerung ging auf die Entscheidung zurück, auf Reisende zu warten, die an einem anderen Flughafen in langen Sicherheitskontrollschlangen festsaßen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass solche Verspätungen nicht als "außergewöhnliche Umstände" gelten – und Airlines sich daher nicht vor Entschädigungszahlungen drücken können.
Zwei Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro von European Air Charter, nachdem ihr Flug im Juli 2022 massiv beeinträchtigt worden war.
Der Vorfall begann am Flughafen Köln/Bonn im Juli 2022, wo das Sicherheitspersonal mit der hohen Passagierzahl überfordert war. Die daraus resultierenden Schlangen führten zu erheblichen Verzögerungen für Reisende, die ihre Flüge erreichen wollten. European Air Charter, die einen Flug von Düsseldorf nach Varna durchführte, entschied sich, auf Passagiere zu warten, die noch in den Sicherheitskontrollen festsaßen.
Diese Entscheidung löste eine Kette von Verspätungen aus: Der Düsseldorf-Varna-Flug startete schließlich mit mehr als fünf Stunden Verspätung und landete über drei Stunden später als geplant. Die Airline argumentierte, die Situation in Köln/Bonn habe außerhalb ihrer Kontrolle gelegen, und stufte sie als "außergewöhnlichen Umstand" ein, um Entschädigungsansprüche abzuwehren.
Doch der EuGH sah das anders. In seinem Urteil stellte das Gericht klar: Wenn eine Fluggesellschaft freiwillig auf verspätete Passagiere wartet – selbst wenn Sicherheitsprobleme die Verzögerung verursachen –, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet, dass betroffene Reisende auf späteren Flügen Anspruch auf Entschädigung haben.
Der Fall geht nun zurück an das Landgericht Düsseldorf, das sich an die Auslegung des EU-Gerichts halten muss. Die Richter werden prüfen, ob die Entscheidung von European Air Charter tatsächlich eigenständig getroffen wurde und ob den beiden Klägern die geforderten 400 Euro pro Person zustehen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Airlines, die sich dafür entscheiden, auf verspätete Passagiere zu warten, statt pünktlich zu starten, müssen mit Entschädigungsforderungen rechnen, wenn dadurch nachfolgende Flüge beeinträchtigt werden.
Mit dieser Entscheidung entzieht der EuGH Fluggesellschaften in ähnlichen Fällen die Möglichkeit, sich auf "außergewöhnliche Umstände" zu berufen. Passagiere, deren Flüge durch freiwillige Wartezeiten verspätet werden, können nun Entschädigungen einfordern. Das Düsseldorfer Gericht wird in Kürze sein endgültiges Urteil fällen und dabei die EU-Rechtsprechung auf die beiden Klagen anwenden.
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